Arzthaftung – Wann haftet ein Arzt bei falscher Diagnose?

Diagnosefehler, welche praxistechnisch keine Seltenheit sind, sind heutzutage oftmals das Ergebnis eines verwerflichen ärztlichen Versehens. Die Symptome der Krankheit sind nicht jedes Mal offensichtlich, aber es können verschiedene Ursachen aufgezeigt werden. Es ist richtig, gegen eine Fehldiagnose vorzugehen, und wenn eine schwerwiegende Fehldiagnose auftritt, kann dies viele Schmerzen und Leiden verursachen, die nicht nur zu Verletzungen, sondern zu einer Entschädigung für Schmerzen und Leiden führen können durch die Misshandlung verursacht.

Aufgrund vom Unterschied des menschlichen Körpers treten die Symptome ein und derselben Erkrankung bei unterschiedlichen Patienten verschieden auf. Diagnosefehler aus objektiven Gründen führen zu Fehlinterpretationen der Ergebnisse und werden deshalb vom Gericht nur ungern als Behandlungsfehler gewertet.

Was ist ein Diagnosefehler?

Ein Diagnosefehler liegt vor, wenn ein Arzt den Befund eines Patienten nicht mit klaren Worten erklärt und nicht die notwendigen therapeutischen Maßnahmen ergreift. Wird die Behandlung jedoch nach allgemeinen medizinischen Standards durchgeführt und beeinträchtigt den Patienten nicht, begründet ein Diagnosefehler keine ärztliche Haftung oder Schadensersatzansprüche.

Daher stellt eine Fehldiagnose keinen Behandlungsfehler dar, der zu einer ärztlichen Haftung und Schadensersatzzahlung führt. Sobald ein Arzt oder das medizinische Personal die allgemein anerkannten medizinischen Standards oder ärztlichen Fürsorgepflichten missachtet und den Zustand eines Patienten verschlimmert, wird hier von einer Fehldiagnose gesprochen – betroffene Patienten haben somit Anspruch auf Entschädigung.

Gibt es bei der Behandlung trotz Fehldiagnose keine Komplikationen, hat der Patient die Möglichkeit der Überlegung, ob es gegenüber des Facharztes oder der Klinik eine Klage geben soll. Von einem diagnostischen Fehler ist ein diagnostischer Fehler zu unterscheiden: Erhebt der Arzt die benötigten Ergebnisse nicht, ist es ein diagnostischer Fehler. Dies reduziert die Beweislast zugunsten des Patienten. Begeht ein Arzt eine grob fahrlässige Handlung, können Sie eine Strafanzeige erstatten, damit Betroffene unter anderem eine Entschädigung für Personenschäden erhalten.

Haftung des Arztes im Medizinrecht bei Diagnosefehlern

So führt laut Rechtsprechung eine objektive Fehldiagnose zu keiner Haftung, wenn die Auslegung der Schlussfolgerung in der vorliegenden Situation vertretbar ist. Grundsätzlich hat der Arzt sowohl bei der Diagnosestellung als auch bei der Behandlung der Therapie, bestimmte Beurteilungen und Entscheidungen zu treffen. Das heißt aber nicht, dass nur völlig inakzeptable Diagnosefehler zu einer Arzthaftung führen können.

Unter Berücksichtigung des ärztlichen Ermessens bei der Diagnosestellung liegt ein Therapiefehler erst dann vor, wenn einem gewissenhaften Arzt das diagnostische Vorgehen und die Ergebnisbeurteilung nicht mehr zumutbar erscheinen oder der Arzt die Symptome nicht eindeutig erkennt oder falsch interpretiert.

Arzt verklagen – Vorgehensweise wegen falscher Diagnose

Es wird hierbei als „einfacher Diagnosefehler“ bezeichnet und führt als unverschuldeter Therapiefehler zur Arzthaftung für die daraus entstandenen Gesundheitsschäden und zur Zahlung von Schmerzensgeld. Aufgrund der häufigen Unsicherheiten bei der Diagnosestellung und der oftmals unklaren Symptome haben Bundesgerichte entschieden, dass da Gerichte diagnostische Fehler als grundlegend beurteilen müssen, „die Schwelle enorm angesetzt werden muss“. Daher als schwerwiegender Behandlungsfehler.

Einen Arzt verklagen wegen einer Fehldiagnose? Eine Fehldiagnose anzusprechen kann sehr einträglich sein. Für den Fall, dass es sich hierbei um einen schwerwiegenden und nicht nachvollziehbaren Fehler handelt, sollte es einem umsichtig handelnden Arzt einfach nicht passieren, so ist der Arzt oder die Klinik für die Erkrankung des Patienten verantwortlich und für alle Sachschäden wie entgangener Gewinn, Reisekosten, Zuzahlungen für medizinische Versorgung, Schäden an der Haushaltsführung, entgangener Gewinn usw.. Hier müssen Sie dringend gegen Fehldiagnosen vorgehen.

Nachweis für den Diagnosefehler

Liegt ein unkomplizierter diagnostischer Fehler vor, liegt die Beweislast beim Patienten. Er hat die Pflicht zu beweisen, dass eine Fehldiagnose eine Gesundheitsgefährdung verursacht hat. Betroffene können in erster Linie eine Zweitmeinung eines Facharztes einholen, um ihre Situation medizinisch beurteilen zu lassen. Zur Sicherung detaillierter Beweise und Dokumentationen kann anwaltlicher Beistand unterstützend sein: Ein Arzthaftungsanwalt beurteilt medizinische Sachverhalte und beurteilt, ob eine Patientenakte zum Nachweis einer Fehldiagnose ausreichend oder ob zusätzliche Maßnahmen wie die Einholung eines unabhängigen Gutachtens erforderlich sind. Bei besonders schwerwiegenden Diagnosefehlern gilt eine Beweislastumkehr: Der Arzt, die Klinik oder deren Haftpflichtversicherer müssen den Nachweis erbringen, dass sie einen gesundheitlichen Schaden des Patienten aufgrund seiner Behandlung nicht zu vertreten haben.

Durchsetzung für die Entschädigung

Besteht ein berechtigter Schadensersatzanspruch eines behandelnden Arztes, versuchen Rechtsanwälte diesen außergerichtlich durchzusetzen. Lehnt die Haftpflichtversicherung des Patienten die Zahlung des Schadens ab, setzt diese die Entschädigung zivilgerichtlich durch.

Fachanwälte suchen in erster Linie eine außergerichtliche Einigung bei der Haftpflichtversicherung der anderen Partei. Dazu sammelt dieser relevante Beweise, erstellt detaillierte Unterlagen und fertigt Einzelbeweise an. Er wird der Versicherungsgesellschaft dann eine entsprechende Forderung zusenden und Ihnen eine Frist zur Zahlung der Forderung setzen.

Kommt eine Einigung mit der anderen Partei nicht zustande, kann der Patient Schadensersatz gerichtlich einklagen.